Das Seminar zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie man dies unter Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs, der Transparenz sowie des Diskriminierungsverbots auch praktisch umsetzen kann und wo die Grenzen liegen. Neben der Angemessenheit des Zuschlagskriteriums Nachhaltigkeit und dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers wird auch die Messbarkeit und Bewertbarkeit sowie die Bewertungsspielräume der Auftraggeber sowie die mögliche Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Bewertungsmatrizen betrachtet.
Das Seminar behandelt:
- Definition von Nachhaltigkeit – Was bedeutet Nachhaltigkeit?
- Nachhaltigkeit und Rechtsprechung
- Nachhaltigkeit und Vergaberecht
- Nachhaltigkeit vs./und Wirtschaftlichkeit
- Verwendung von Umweltkriterien in Ausschreibungen
- Verwendung von sozialen Kriterien in Ausschreibungen
- Spielräume und Grenzen
- Typische Fehler und deren Vermeidung
- Alibi-Kriterien und deren Vermeidung
- Anforderungen an Bewertungsmatrizen und das Aufstellen von optimalen Bewertungsmatrizen