Wer Energie oder Trinkwasser liefert, Netze betreibt oder Verkehrsleistungen erbringt, unterliegt als Sektorenauftraggeber nach §‑100 GWB einem Vergaberecht, das sich an mehreren Stellen deutlich von dem der klassischen öffentlichen Auftraggeber unterscheidet. Der Schwellenwert liegt höher, die Verfahrensart ist frei wählbar, Fristen lassen sich mit den Bewerbern vereinbaren, Prüfungssysteme ersetzen die Eignungsprüfung im Einzelverfahren, und Aufträge an verbundene Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Vergabeverfahren erteilt werden. Zugleich gelten für Sektorenauftraggeber die allgemeinen Grundsätze des §‑97 GWB sowie die Regelungen über Ausschlussgründe, Selbstreinigung, Vertragsänderungen und Nachprüfung.
Das Seminar beginnt mit der Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Wer ist Sektorenauftraggeber (§‑100 GWB), welche Tätigkeiten sind Sektorentätigkeiten (§‑102 GWB), wie werden gemischte Tätigkeiten behandelt (§‑111 GWB) und wann greifen die Bereichsausnahmen der §§‑137 bis 140 GWB? Dazu gehören die Vergabe an verbundene Unternehmen (§‑138 GWB), Gemeinschaftsunternehmen (§‑139 GWB) und die Freistellung von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind (§‑140 GWB, Antragsverfahren nach §‑3 SektVO). Unterhalb des Schwellenwerts gilt für Sektorenauftraggeber kein Kartellvergaberecht; welche Bindungen stattdessen aus Haushaltsrecht, Gesellschaftsrecht oder Fördermittelbescheiden folgen, wird ebenfalls behandelt.
Im zweiten Teil steht das Verfahren im Mittelpunkt. Die freie Wahl zwischen offenem Verfahren, nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft (§‑141 GWB, §‑13 SektVO) wird mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt, ebenso die Fristen (§§‑14 bis 16 SektVO) und die Möglichkeit, Angebotsfristen im Einvernehmen mit den Bewerbern festzulegen. Rahmenvereinbarungen (§‑19 SektVO), dynamische Beschaffungssysteme (§§‑20 bis 22 SektVO) und Prüfungssysteme (§‑48 SektVO, Bekanntmachung nach §‑37 SektVO) werden als Instrumente für wiederkehrende Beschaffungen vorgestellt. Die Vorbereitung des Verfahrens mit Markterkundung (§‑26 SektVO), Losaufteilung (§‑27 SektVO), Leistungsbeschreibung und technischen Anforderungen (§§‑28 bis 32 SektVO) sowie Nebenangeboten (§‑33 SektVO) schließt diesen Teil ab.
Der dritte Teil behandelt Eignung, Wertung und Zuschlag. Die SektVO verlangt objektive und nichtdiskriminierende Eignungskriterien (§§‑45, 46 SektVO), lässt die Eignungsleihe zu (§‑47 SektVO) und überlässt dem Auftraggeber die Gestaltung der Zuschlagskriterien einschließlich Lebenszykluskosten (§§‑52, 53 SektVO). Behandelt werden die Prüfung und Wertung der Angebote mit der Nachforderung von Unterlagen (§‑51 SektVO in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes), ungewöhnlich niedrige Angebote (§‑54 SektVO), Angebote mit Erzeugnissen aus Drittländern (§‑55 SektVO), die Unterrichtung der Bieter und die Wartefrist (§‑56 SektVO, §‑134 GWB) sowie Aufhebung und Einstellung des Verfahrens (§‑57 SektVO). Beispiele aus der Praxis von Stadtwerken, Netzbetreibern, Verkehrsunternehmen und Wasserversorgern sowie Fragen der Teilnehmenden runden das Seminar ab.
Zielgruppe. Das Seminar richtet sich an Vergabestellen, Einkauf und Fachabteilungen von Sektorenauftraggebern (Energieversorger, Netzbetreiber, Verkehrsunternehmen, Wasserversorger, Flughäfen und Häfen) sowie an Unternehmen, die sich um Aufträge von Sektorenauftraggebern bewerben.
Inhalt:
- Sektorenauftraggeber und Sektorentätigkeiten , gemischte Tätigkeiten.
- Schwellenwert für Sektorenaufträge und Schätzung des Auftragswerts.
- Bereichsausnahmen: verbundene Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Freistellung bei unmittelbarem Wettbewerb.
- Vergabe unterhalb des Schwellenwerts: Haushaltsrecht, Gesellschaftsrecht, Fördermittel.
- Freie Wahl der Verfahrensart und Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
- Fristen und ihre Verkürzung, Vereinbarung der Angebotsfrist mit den Bewerbern.
- Rahmenvereinbarungen, dynamische Beschaffungssysteme, elektronische Auktionen.
- Prüfungssysteme und deren Bekanntmachung.
- Markterkundung, Losaufteilung, Loslimitierung, Projektanten .
- Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen, Gütezeichen, Nebenangebote.
- Bekanntmachungen und eForms, regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung.
- Eignungskriterien, Eignungsleihe, Bietergemeinschaften, Ausschluss und Selbstreinigung.
- Prüfung und Wertung, Nachforderung von Unterlagen.
- Zuschlagskriterien, Bewertungsmatrizen, Lebenszykluskosten.
- Ungewöhnlich niedrige Angebote, Angebote mit Erzeugnissen aus Drittländern.
- Unterrichtung der Bieter, Wartefrist, Aufhebung und Einstellung.
- Dokumentation, Vertragsänderungen,
- Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren.
- Beispiele und Tipps für die Praxis.