Vergabeverfahren nach der SektVO

Sektorenauftraggeber in den Bereichen Energie, Verkehr und Trinkwasserversorgung vergeben ihre Aufträge nach einem eigenen Regelwerk. Die SektVO räumt mehr Spielraum ein als die VgV, etwa bei der Wahl der Verfahrensart, bei Fristen, Prüfungssystemen und Rahmenvereinbarungen. Das Seminar zeigt, wo dieser Spielraum beginnt, wo er endet und wie Sektorenauftraggeber ihn rechtssicher nutzen. Die Teilnehmenden lernen den Anwendungsbereich der SektVO abzugrenzen, die Besonderheiten der §§‑136 bis 143 GWB einzuordnen und ein Vergabeverfahren nach der SektVO von der Markterkundung bis zum Zuschlag zu gestalten.
Mehr lesen
Mi., 28.04.2027 - Do., 29.04.2027
09:30 - 17:00 Uhr

Sheraton Hotel Essen
Huyssenallee 55,
45128 Essen

Ihre Vorteile

Durchführungsgarantie

Das Seminar findet auch bei geringer Teilnehmerzahl statt.

Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis

Beispielfälle und Praxistipps veranschaulichen den Inhalt und sorgen für eine lebendige, interaktive und kurzweilige Schulung

Seminarunterlagen

Es werden umfangreiche Seminarunterlagen als PDF zur Verfügung gestellt.

Zeit für Fragen und Diskussionen

Fragen der Teilnehmenden sind nicht nur erlaubt, sondern jederzeit ausdrücklich erwünscht.

Seminar Inhalte

Wer Energie oder Trinkwasser liefert, Netze betreibt oder Verkehrsleistungen erbringt, unterliegt als Sektorenauftraggeber nach §‑100 GWB einem Vergaberecht, das sich an mehreren Stellen deutlich von dem der klassischen öffentlichen Auftraggeber unterscheidet. Der Schwellenwert liegt höher, die Verfahrensart ist frei wählbar, Fristen lassen sich mit den Bewerbern vereinbaren, Prüfungssysteme ersetzen die Eignungsprüfung im Einzelverfahren, und Aufträge an verbundene Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Vergabeverfahren erteilt werden. Zugleich gelten für Sektorenauftraggeber die allgemeinen Grundsätze des §‑97 GWB sowie die Regelungen über Ausschlussgründe, Selbstreinigung, Vertragsänderungen und Nachprüfung.

Das Seminar beginnt mit der Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Wer ist Sektorenauftraggeber (§‑100 GWB), welche Tätigkeiten sind Sektorentätigkeiten (§‑102 GWB), wie werden gemischte Tätigkeiten behandelt (§‑111 GWB) und wann greifen die Bereichsausnahmen der §§‑137 bis 140 GWB? Dazu gehören die Vergabe an verbundene Unternehmen (§‑138 GWB), Gemeinschaftsunternehmen (§‑139 GWB) und die Freistellung von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind (§‑140 GWB, Antragsverfahren nach §‑3 SektVO). Unterhalb des Schwellenwerts gilt für Sektorenauftraggeber kein Kartellvergaberecht; welche Bindungen stattdessen aus Haushaltsrecht, Gesellschaftsrecht oder Fördermittelbescheiden folgen, wird ebenfalls behandelt.

Im zweiten Teil steht das Verfahren im Mittelpunkt. Die freie Wahl zwischen offenem Verfahren, nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft (§‑141 GWB, §‑13 SektVO) wird mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt, ebenso die Fristen (§§‑14 bis 16 SektVO) und die Möglichkeit, Angebotsfristen im Einvernehmen mit den Bewerbern festzulegen. Rahmenvereinbarungen (§‑19 SektVO), dynamische Beschaffungssysteme (§§‑20 bis 22 SektVO) und Prüfungssysteme (§‑48 SektVO, Bekanntmachung nach §‑37 SektVO) werden als Instrumente für wiederkehrende Beschaffungen vorgestellt. Die Vorbereitung des Verfahrens mit Markterkundung (§‑26 SektVO), Losaufteilung (§‑27 SektVO), Leistungsbeschreibung und technischen Anforderungen (§§‑28 bis 32 SektVO) sowie Nebenangeboten (§‑33 SektVO) schließt diesen Teil ab.

Der dritte Teil behandelt Eignung, Wertung und Zuschlag. Die SektVO verlangt objektive und nichtdiskriminierende Eignungskriterien (§§‑45, 46 SektVO), lässt die Eignungsleihe zu (§‑47 SektVO) und überlässt dem Auftraggeber die Gestaltung der Zuschlagskriterien einschließlich Lebenszykluskosten (§§‑52, 53 SektVO). Behandelt werden die Prüfung und Wertung der Angebote mit der Nachforderung von Unterlagen (§‑51 SektVO in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes), ungewöhnlich niedrige Angebote (§‑54 SektVO), Angebote mit Erzeugnissen aus Drittländern (§‑55 SektVO), die Unterrichtung der Bieter und die Wartefrist (§‑56 SektVO, §‑134 GWB) sowie Aufhebung und Einstellung des Verfahrens (§‑57 SektVO). Beispiele aus der Praxis von Stadtwerken, Netzbetreibern, Verkehrsunternehmen und Wasserversorgern sowie Fragen der Teilnehmenden runden das Seminar ab.

Zielgruppe. Das Seminar richtet sich an Vergabestellen, Einkauf und Fachabteilungen von Sektorenauftraggebern (Energieversorger, Netzbetreiber, Verkehrsunternehmen, Wasserversorger, Flughäfen und Häfen) sowie an Unternehmen, die sich um Aufträge von Sektorenauftraggebern bewerben.

Inhalt:

  • Sektorenauftraggeber und Sektorentätigkeiten , gemischte Tätigkeiten.
  • Schwellenwert für Sektorenaufträge und Schätzung des Auftragswerts.
  • Bereichsausnahmen: verbundene Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Freistellung bei unmittelbarem Wettbewerb.
  • Vergabe unterhalb des Schwellenwerts: Haushaltsrecht, Gesellschaftsrecht, Fördermittel.
  • Freie Wahl der Verfahrensart  und Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
  • Fristen und ihre Verkürzung, Vereinbarung der Angebotsfrist mit den Bewerbern.
  • Rahmenvereinbarungen, dynamische Beschaffungssysteme, elektronische Auktionen.
  • Prüfungssysteme und deren Bekanntmachung.
  • Markterkundung, Losaufteilung, Loslimitierung, Projektanten .
  • Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen, Gütezeichen, Nebenangebote.
  • Bekanntmachungen und eForms, regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung.
  • Eignungskriterien, Eignungsleihe, Bietergemeinschaften, Ausschluss und Selbstreinigung.
  • Prüfung und Wertung, Nachforderung von Unterlagen.
  • Zuschlagskriterien, Bewertungsmatrizen, Lebenszykluskosten.
  • Ungewöhnlich niedrige Angebote, Angebote mit Erzeugnissen aus Drittländern.
  • Unterrichtung der Bieter, Wartefrist, Aufhebung und Einstellung.
  • Dokumentation, Vertragsänderungen,
  • Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren.
  • Beispiele und Tipps für die Praxis.

Seminar Ablauf

Tag 1: Mi., 28.04.2027
Tag 2: Do., 29.04.2027

In Präsenz

Standort

Sheraton Hotel Essen
Huyssenallee 55,
45128 Essen

Dieser Standort ist Barrierefrei:


Ablauf
09:30 - 11:00 Uhr
Seminarblock I
11:00 - 11:15 Uhr
Pause
11:15 - 12:30 Uhr
Seminarblock II
12:30 - 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 - 15:00 Uhr
Seminarblock III
15:00 - 15:15 Uhr
Pause
15:15 - 17:00 Uhr
Seminarblock IV

Online

Standort

Zoom / GoToWebinar
Sie erhalten den Teilnahme-Link ab 2 Wochen vor dem Termin per E-Mail zugesandt.


Ablauf
09:30 - 11:00 Uhr
Seminarblock I
11:00 - 11:15 Uhr
Pause
11:15 - 12:30 Uhr
Seminarblock II
12:30 - 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 - 15:00 Uhr
Seminarblock III
15:00 - 15:15 Uhr
Pause
15:15 - 17:00 Uhr
Seminarblock IV

In Präsenz

Standort

Sheraton Hotel Essen
Huyssenallee 55,
45128 Essen

Dieser Standort ist Barrierefrei:


Ablauf
09:30 - 11:00 Uhr
Seminarblock I
11:00 - 11:15 Uhr
Pause
11:15 - 12:30 Uhr
Seminarblock II
12:30 - 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 - 15:00 Uhr
Seminarblock III
15:00 - 15:15 Uhr
Pause
15:15 - 17:00 Uhr
Seminarblock IV

Online

Standort

Zoom / GoToWebinar
Sie erhalten den Teilnahme-Link ab 2 Wochen vor dem Termin per E-Mail zugesandt.


Ablauf
09:30 - 11:00 Uhr
Seminarblock I
11:00 - 11:15 Uhr
Pause
11:15 - 12:30 Uhr
Seminarblock II
12:30 - 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 - 15:00 Uhr
Seminarblock III
15:00 - 15:15 Uhr
Pause
15:15 - 17:00 Uhr
Seminarblock IV

Referent

Referent Teaser
Mathematiker und Wirtschaftsjurist

Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws - LL.M.) und früherer langjähriger KeyAccount-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen. Mit seiner Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. (vormals Fachverlag Thomas Ferber) vermittelt er in der Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht seit 2010 komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert. Mit seinem Buch "Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren" hat er das Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht geschrieben. Seine Masterarbeit im Wirtschaftsrecht mit dem Thema "Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots" wurde von der juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes als herausragende Arbeit mit der Note 1,0 bewertet.

InHouseSeminar Teaser
Inhouse-Seminare

Ich mache Ihr Team fit

Für alle, die ein individuelles Seminar maßgeschneidert haben möchten, bieten sich meine Inhouse-Seminare an. Sie bestimmen den Seminarinhalt, den Seminartermin, die Seminardauer sowie den Seminarort!
Meine Inhouse-Seminare richten sich an Auftraggeber und Bieter, die ein individuelles Seminar maßgeschneidert haben möchten. Seminarinhalt, Seminartermin, Seminardauer sowie der Seminarort sind frei vereinbar.

Jetzt anfragen

Häufig gestellte Fragen

  • Online: Am besten Online.
    Per E-Mail: anmeldung@praxisratgeber-vergaberecht.de
    Per Fax: 06151-278 3991
    Per Post: Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. Heinestr. 56, 64295 Darmstadt

  • Für jeden Seminartermin finden sich Ampelsymbole zu den Seminaren. Bei einem grünen Rechteck sind noch genügend freie Teilnehmerplätze verfügbar, bei einem roten Rechteck ist das Seminar ausgebucht. Bei einem orangefarbenen Rechteck sind noch 1 bis 6 Plätze frei.

  • Es gibt keine Anmeldefrist. Sie können sich bis einen Tag vor der Veranstaltung anmelden. Da die Anzahl der Teilnehmerplätze begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.

  • Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Eine Anmeldebestätigung wird innerhalb von einem Arbeitstag per E-Mail an die angegebenen E-Mail-Adressen versendet. Die Anmeldebestätigung enthält außerdem die Uhrzeiten des Seminars sowie eine Anreisebeschreibung zum Seminarhotel beziehungsweise den Link zum Online-Seminar. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

  • Wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben, findet das Seminar in der Regel auch statt. Ausnahmen wären z.B. wenn der Referent wegen Krankheit oder Unfall verhindert ist oder  höhere Gewalt die Durchführung verhindert. 

  • Aufgrund der verschiedensten Hotelanforderungen der Teilnehmer vereinbaren wir seit längerer Zeit keine Zimmerkontingente mehr mit unseren Veranstaltungshotels und bitten die Teilnehmer bei Bedarf das gewünschte Hotel/Zimmerkategorie direkt zu buchen. Eine Zimmerreservierung über uns als Seminarveranstalter ist nicht vorgesehen. Die Zimmerbuchung müsste deshalb direkt von Ihnen beim entsprechenden Hotel vorgenommen werden.

  • Ja, Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung einige Tage nach dem Seminar per E-Mail als PDF.

  • Um auf die individuellen Fragen der Teilnehmer eingehen zu können und Zeit für Fragen und Diskussionen zu haben, ist die Teilnehmerzahl bei Präsenz-Seminaren, ONLINE-Seminaren und Hybrid-Seminaren auf eine maximale Teilnehmerzahl beschränkt.

  • Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.

  • Die Seminarhotels haben alle eine zentrale Stadtlage und sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Anreisebeschreibung zum Seminarhotel.

  • Die Rechnungsstellung erfolgt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn. Bei der Online-Anmeldung können Sie angeben, ob Sie die Rechnung per Post , per E-Mail oder per X-Rechnung erhalten möchten. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Benötigen sie eine besondere Form der Rechnung und/oder ein längeres Zahlungsziel, vermerken Sie dies bitte im Anmerkungen-Feld bei der Online-Anmeldung.

  • Bei den Präsenzseminaren beinhaltet die Teilnahmegebühr die Seminarunterlagen als PDF, eine Teilnahmebescheinigung sowie Pausengetränke und ein Mittagessen. Bei den Online-Seminaren beinhaltet die Teilnahmegebühr die Seminarunterlagen als PDF sowie eine Teilnahmebescheinigung.

  • Die Online-Seminare werden * mit dem Web-Seminar-Dienst Zoom oder * mit Webex der Firma Cisco umgesetzt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Seminar. Fragen können Sie  jederzeit während der Präsentation stellen.

Kontakt aufnehmen

* Pflichtfelder
Thomas Ferber

Dipl.-Math. Thomas Ferber LL.M. Heinestr. 56
64295 Darmstadt
Deutschland

+49 (0) 6151 - 278 3991